Evangelisch-Theologische Fakultät
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Mittel für Gleichstellung in Forschung und Lehre

Bewerbungsfrist: 3. April 2023

20.02.2023

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Mittel dienen der finanziellen Unterstützung in der Qualifizierungsphase für eine wissenschaftliche Karriere.

  • Promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Privatdozentinnen mit befristeten Verträgen (Stellen oder Drittmittelverträge) sowie Juniorprofessorinnen.
  • Vertragslaufzeit von mindestens 6 Monaten nach Ende der Antragsfrist.
  • Bei technischer/elektronischer Spezialausstattung Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten nach Ablauf der Antragsfrist.

weitere Informationen hier.