Mittel für Gleichstellung in Forschung und Lehre
Bewerbungsfrist: 3. April 2023
20.02.2023
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Mittel dienen der finanziellen Unterstützung in der Qualifizierungsphase für eine wissenschaftliche Karriere.
- Promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Privatdozentinnen mit befristeten Verträgen (Stellen oder Drittmittelverträge) sowie Juniorprofessorinnen.
- Vertragslaufzeit von mindestens 6 Monaten nach Ende der Antragsfrist.
- Bei technischer/elektronischer Spezialausstattung Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten nach Ablauf der Antragsfrist.