Der Fakultätsrat setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer, des akademischen Mittelbaus, der Studierenden, der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter sowie der Fakultätsfrauenbeauftragten zusammen. Er wählt den Dekan, den Prodekan, den Studiendekan, den Forschungsdekan sowie die Fakultätsfrauenbeauftragte und entscheidet und berät über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre. Den Vorsitz hat der Dekan.
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