Prüfungen
Die brennendsten Fragen der Studierenden beziehen sich zu einem großen Teil auf die Prüfungen und die damit verbundenen Prüfungsmodalitäten, Fristen und Prüfungsformen. Generell finden Sie alle relevanten und aktuellen Informationen auf der Homepage des PAGS. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen zur Übersicht dienen.
Prüfungsmodalitäten
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen der Evangelisch-Theologischen Fakultät über LSF ist – bis auf wenige Ausnahmen – verbindlich vorgeschrieben. Nur auf diese Weise können die Studienleistungen problemlos nachverfolgt und Prüfungsergebnisse eingetragen werden. Hilfreich ist hier die Belegung über den Modulbaum Ihres jeweiligen Studiengangs („Lehrveranstaltungen belegen/abmelden“). Sollte es Probleme bei der Belegung geben, nehmen Sie Kontakt mit der Studiengangskoordination auf.
Es gibt zwei Belegfristen, beachten Sie bitte, dass in der zweiten Anmeldefrist ein Eintrag nur über das Vorlesungsverzeichnis möglich ist – und nicht wie bei der ersten Anmeldefrist über den Modulbaum. Die Modulabschlussprüfungen (mündliche Prüfungen/Klausuren) finden in der Regel in der letzten Semesterwoche statt. Die Fristen finden Sie im LSF oder aber auf den Seiten des PAGS.
Prüfungsanmeldung/-abmeldung
Die An- und Abmeldung zu den Modulprüfungen erfolgt in der Regel vier bis drei Wochen vor Vorlesungsende. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung verbindlich ist. Sollten Sie doch einmal eine Prüfungsanmeldung vergessen, wenden Sie sich bitte umgehend an den zuständigen Mitarbeiter im PAGS. Zu An- und Abmeldung sowie Nachmeldungen sind nur die Studierenden selbst bzw. die Mitarbeitenden des Prüfungsamtes befugt. Weder Dozierende noch die Studiengangskoordination können Sie zu Prüfungen anmelden.
Alle Termine bzgl. der Rücktrittsfristen finden Sie auf den entsprechenden Seiten des PAGS. Bei Fragen zu Prüfungsanmeldung und -rücktritt wenden Sie sich bitte an die/den zuständigen Mitarbeitenden im PAGS.
Innerhalb der veröffentlichten Frist können Sie sich selbstständig von bereits angemeldeten Prüfungen abmelden. . Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
Eine Ausnahme stellt ein durch das Prüfungsamt genehmigter Rücktritt im Falle von Erkrankung o.ä. dar. Alle nötigen Informationen dazu finden Sie hier.
Prüfungsformen
Jeder Modulabschluss fordert eine bestimmte Prüfungsleistung. Die jeweilige Prüfungsform und deren Umfang entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungs- und Studienordnung.
Mündliche Prüfung
Für das Lehramt wurden die meisten mündlichen Prüfungen abgeschafft. Ausnahmen bilden die sprachlichen Prüfungen und vereinzelte Angebote einiger Dozierender. Für Pfarramtsstudierende sind mündliche Prüfungen eine häufige Art des Leistungsnachweises.
Schriftliche Klausur
Eine Klausur wird meistens am Ende einer Vorlesung geschrieben und besteht in der Regel aus geschlossenen und offenen Fragen, die auch Wissen aus dem dazugehörigen Seminar abfragen.
Essay
Ein Essay behandelt eine vorgegebene oder nach Rücksprache mit den Dozierenden selbst gewählte Themenstellung und ist in schriftlicher Form als fortlaufender Text zu erbringen.
Portfolio
Ein Portfolio enthält die Dokumentation der persönlichen Mitschrift der oder des Studierenden, durch welche die der Unterrichtsform und der Thematik der Lehrveranstaltung angemessene Rezeption der Lehrinhalte nachgewiesen wird.
Thesenpapier
Ein Thesenpapier fasst im Rahmen einer thematisch spezifizierten Präsentation eines fachwissenschaftlichen Gegenstands die wesentlichen Punkte der Thematik in einem sachlich angemessenen Umfang zusammen.
Hausarbeit
Eine Hausarbeit ist in schriftlicher Form als fortlaufender Text zu erbringen. In der Proseminararbeit soll gezeigt werden, dass die Studierenden die wesentlichen Methoden des Faches beherrschen. Die Hauptseminararbeit stellt eine vertiefte Auseinandersetzung mit einer selbstgewählten Fragestellung der jeweiligen Disziplin dar.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab und besteht aus mündlichen und schriftlichen Prüfungsleistungen. Um sich für die Zwischenprüfung anzumelden, müssen Sie zuerst verschiedene Unterlagen bei der Studiengangskoordination einreichen, damit das PAGS Sie für die Prüfung im LSF freischalten kann. Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung erfahren Sie über die Studiengangskoordination bzw. über das PAGS.
Einzureichende Unterlagen:
tabellarischer Lebenslauf
Nachweis der Teilnahme an den verbindlichen Studienberatungen
Latinum, Hebraicum, Graecum
Modulabschlüsse der Basis- und Pflichtmodule (Transkript)
zwei Proseminararbeitsscheine (eine davon in einem exegetischen Fach)
Immatrikulationsbescheinigung des Vorsemesters
Erklärung über vorangegangene Prüfungsversuche
Magister-Abschluss
Die Magisterprüfung schließt das Studium der Evangelischen Theologie – Magister/ Magistra Theologiae ab und besteht aus mündlichen und schriftlichen Prüfungsleistungen. Um sich für die Magisterprüfung anzumelden, nehmen Sie Kontakt zur Studiengangskoordination auf.
Examens- bzw. Zulassungsarbeit
Alle Studierenden müssen gegen Ende ihres Studiums eine Examensarbeit (PA/ MA) oder eine Zulassungsarbeit (LA) ablegen, um für das jeweilige Examen zugelassen zu werden. Diese besteht aus einer längeren, eigenständig verfassten Hausarbeit. Es empfiehlt sich frühzeitig einen Dozenten/ eine Dozentin als Betreuer/ in zu suchen.